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Arztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei

Die Umsatzsteuerbefreiung der ärztlichen Tätigkeit greift auch ohne konkreten Patientenbezug, solange, wie bei infektionshygienischen Beratungen anderer Ärzte oder Krankenhäuser, ein therapeutische Zweck verfolgt wird.

BFH, Urteil vom 18. August 2011 - V R 27/10

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