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Geschäftsordnung ist keine Grundlage für Organschaft

Vertragliche Vereinbarungen/Geschäftsordnungen der Tochtergesellschaften (Organgesellschaften) mit deren Geschäftsführungen reichen nicht aus, um die für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche organisatorische Eingliederung zu begründen.

BFH, Urteil vom 07. Juli 2011 - V R 53/10

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