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Organschaft bei Verflechtung der Leitungsebenen

Die für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche organisatorische Eingliederung wird mit der Berufung eines leitenden Gesellschaftermitarbeiters zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft erfüllt, wenn er bei seiner Geschäftsführungstätigkeit umfassend weisungsgebunden ist.

BFH, Urteil vom 20. August 2009 - V R 30/06; BFH, Urteil vom 7. Juli 2011 - V R 53/10; beide Urteile sind zu restriktiv, s. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C 108/14 MINERVA

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