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Umsatzsteuerbefreiung der 'Krankenbeförderung'

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung unterfallen der Befreiungsvorschrift auch

  • die Beförderung von Personen, die körperlich oder geistig behindert und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind sowie
  • die Beförderung in Fahrzeugen, die zu anderweitigen Zwecken umgerüstet werden können.

Bei umrüstfähigen Fahrzeugen fordert die Finanzverwaltung nunmehr einen konkreten Nachweis für jede einzelne Fahrt (z.B. Fahrtenbuch).

BFH, Urteil vom 12. August 2004 - VR 45/03 zu § 4 Nr. 17 b) UStG; BMF-Schreiben vom 22. März 2005 - IV A 6 - S 7174 - 6/05; BMF-Schreiben vom 07. April 2011 - IV D 3 - S 7174/10/10002

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