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(221 - 230)
Kommission rügt Deutschland wegen Besteuerung der Dienstleistungen zwischen Mitgliedsorganisationen
Die deutsche Finanzverwaltung ignoriert hartnäckig, dass zu Selbstkosten individuell abgerechnete Dienstleistungen an Mitgliedsorganisationen, die von diesen für steuerbefreite Leistungen benötigt werden, nach Art. 132 Abs. 1 lit. f MwStSystRL gleichfalls steuerbefreit sind. Die EU-Kommission hat deswegen gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
IP/11/428 vom 06. April 2011, s. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - C 407/07
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