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Ausbildung/Fortbildung/Umschulung umfänglich befreit

Mit in Deutschland unmittelbar anwendbarer Durchführungsverordnung hat der Rat der EU festgelegt, dass alle Schulungsmaßnahmen anerkannter Einrichtungen mit direktem beruflichen Bezug oder die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dienen, unabhängig von der zeitlichen Dauer umsatzsteuerbefreit sind.

Artikel 44 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 vom 15. März 2011

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