![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseIntegrationskurse anerkannter Träger steuerbefreit Integrationskurse zur Verbesserung der Sprachkenntnisse der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Kursträger sind umsatzsteuerbefreit. BMF-Schreiben vom 03. März 2011 - IV D 3 - S 7180/10/10001 |
||||||||||||
| © 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 10.12.2025 |