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Steuerbefreiung beruflicher Eingliederungsmaßnahmen

Die von der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung geförderten und in deren Auftrag durchgeführten berufsvorbereitenden, berufsbegleitenden sowie die entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind in der Regel nach § 4 Nr. 21 a) UStG steuerbefreit.

BMF-Schreiben vom 01. Dezember 2010, IV D 3 - S 7179/09/10003

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