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Entgeltliche Überlassung von Personal/Sachmittel durch Universität häufig nicht umsatzsteuerpflichtig

Universitäten sind mit der entgeltlichen Überlassung von Personal und Sachmitteln an Hochschulbedienstete umsatzsteuerpflichtig, wenn andernfalls größere Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind.

BFH, Urteil vom 15. April 2010 - V R 10/09

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