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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseErmäßigter Steuersatz bei Eintrittsgeld für Volksfest Das Eintrittsgeld für ein jährlich stattfindendes Straßenfest mit einer Mischung aus Kunsthandwerk, Auftritten von Kleinkünstlern, Gauklern, Livemusik und Gastronomie unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2010 - 5 K 7215/06 B (rkr.) |
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