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Steuerbefreiung beruflicher Eingliederungsmaßnahmen

Die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführten Maßnahmenkombinationen ganzheitlicher Integration, die ausbildungsbegleitenden Hilfen, die sozialpädagogische Begleitung und alle einschlägigen Bildungsmaßnahmen sind umsatzsteuerfrei.

BMF-Schreiben vom 16. März 2010, IV D 3 - S 7179/09/10003

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