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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMittagsverpflegung durch Schulfördervereine begünstigt Die Schülerverpflegung durch gemeinnützige Schulfördervereine ist unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei und unterliegt andernfalls einem Steuersatz von 7 %. OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 22. Januar 2010, S7181 A-4-St 112 |
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