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Vergütung der Aufsichtsgremien umsatzsteuerpflichtig?

Die von gemeinnützigen Organisationen an die Mitglieder ihrer Aufsichtsorgane gezahlten Vergütungen sind (abgesehen vom Kleinunternehmerprivileg) nur dann nach § 4 Nr. 26 UStG umsatzsteuerfrei, wenn die Tätigkeit weder hauptberuflich ausgeübt wird noch die Vergütung erwerbsorientiert ausgerichtet ist.

BFH, Urteil vom 20. August 2009 - V R 32/08

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