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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseRückwirkende Anerkennung als Bildungseinrichtung Bereits bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide sind aufzuheben, soweit die zuständige Landesbehörde rückwirkend die berufs- oder prüfungsvorbereitende Eignung der Bildungseinrichtung bescheinigt und die Leistungen daher nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit sind. BFH, Urteil vom 20. August 2009 - V R 25/08 |
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