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Zivildienstverwaltung für Sozialbetriebe befreit

Die Zivildienstverwaltung ist bei Einsatz der Zivildienstleistenden im sozialen Bereich als eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistung nach Art. 132 Abs. I lit. g Richtlinie 2006/112/EG umsatzsteuerfrei.

BFH, Urteil vom 23. Juli 2009 - V R 93/07

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