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Erziehung nur bei Gesamtverantwortung steuerfrei

Wenn die erzieherische Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt, sind die Leistungen hinzugezogener gewerblicher Projektträger umsatzsteuerpflichtig.

BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - V R 35/07 (Veranstalter von Kanutouren)

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