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Vorsteuerabzug bei ideellen Zwecke eingeschränkt

Ideelle Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen werden sich künftig immer vorsteuermindernd auswirken.

EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - C 515/07; so auch FG München, Urteil vom 05. November 2008 - 3 K 3427/03 entgegen der (noch geltenden) günstigeren Regelung der § 2 Abs. 1 S. 2, § 3 Abs. 9a UStG

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