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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseErziehung nur bei Gesamtverantwortung steuerfrei Wenn die erzieherische Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt, sind die Leistungen hinzugezogener gewerblicher Projektträger umsatzsteuerpflichtig. BFH, Urteil vom 12. Mai 2009 - V R 35/07 (Veranstalter von Kanutouren) |
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