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Fachspezifische mitgliedschaftliche Tätigkeiten steuerfrei

Unmittelbar gemeinnützigen Satzungszwecken der Mitgliedsorganisationen dienende Spitzenverbandsleistungen sind umsatzsteuerfrei, soweit die Mitgliedsorganisationen sie für ideelle oder umsatzsteuerfreie Tätigkeiten einsetzen. Allgemeine Verwaltungsdienstleistungen (Buchführung, Stammdatenpflege, Fakturierung, Backoffice-Tätigkeiten, Personalwesen etc.) sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung von dieser Befreiung nicht erfasst werden; diese Einschränkung dürfte nicht für fachspezifische Dienstleistungen gelten.

BMF-Schreiben v. 18.07.2022 - III C 3 - S 7189/20/10001 :001.

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