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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseBetreuungs- und Pflegeleistungen umfänglich befreit Zu den befreiten Leistungen gehören nunmehr auch ausdrücklich alle einschlägigen Leistungen auf der Grundlage von Verträgen mit öffentlichen Kassen, wie hauswirtschaftliche Betreuung, Haushaltshilfe, Integrationsfachdienste, unabhängig von der Rechtsform. § 4 Nr. 16 UStG i.d.F. des Jahresteuergesetzes 2009 |
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