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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHeilbehandlungen umfänglich befreit Zu den befreiten Heilbehandlungen gehören nunmehr auch ausdrücklich alle einschlägigen Leistungen auf der Grundlage von Verträgen mit öffentlichen Kassen, wie Reha, Hospiz, Geburtshilfe, Vorsorge, Arztzentren und Einrichtungen der integrierten Versorgung. § 4 Nr. 14 UStG i.d.F. des Jahresteuergesetzes 2009 |
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