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Gemeinwohlorientierte Personalgestellung steuerfrei

Die Personalgestellung bei anerkannten Einrichtungen der Heilbehandlung, Sozialfürsorge, Kinder- und Jugendbetreuung, der Bildung sowie für Zwecke des geistlichen Beistandes ist nach Art. 132 Abs. I lit. k MwStSystRL umsatzsteuerbefreit.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2008 - 6 K 2348/07 (rechtskräftig)

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