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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(261 - 270)
Haushaltsbeschluss schützt nicht vor Umsatzsteuer
Aufgrund eines Haushaltsbeschlusses gewährte Zuwendungen öffentlicher Kassen sind nicht grundsätzlich von der Steuer ausgenommen. Falls keine Befreiung nach § 4 UStG einschlägig ist, besteht die Steuerpflicht immer, wenn ein individueller Leistungsempfänger aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht.
BFH, Urteil vom 27. November 2008 - V R 8/07
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