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Keine Nacherhebung der Umsatzsteuer bei berechtigtem Vertrauen

Das Finanzamt darf Mehrwertsteuer nicht nacherheben, soweit es durch sein Verhalten bei einem umsichtigen und besonnenen Wirtschaftsteilnehmer eine dem entgegenstehende, berechtigte Erwartung begründet hat.

EuGH, Urteil vom 14. September 2006, C 181-183/04 unter Tz. 36 EuGH; Urteil vom 16. September 2008, C 228/07 unter Tz.47

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