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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVereinsvorstand kann Umsatzsteuerpflicht unterliegen Ein weitgehend weisungsfrei arbeitender Vorstand ist selbständig tätig. Die an ihn gezahlte Aufwandsentschädigung ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umfang einer 'ehrenamtlichen' Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 UStG überschritten wird. BFH, Urteil vom 14. Mai 2008 - XI R 70/07 |
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