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Werbemobil-Überlassung ist umsatzsteuerpflichtig

Die 'kostenlose' Überlassung eines Werbemobils ist bei einer Verpflichtung zum werbewirksamen Einsatz ein umsatzsteuerpflichtiger Tausch. Die gesamte Umsatzsteuer für die Überlassung wird bereits mit Einräumung einer eigentümerähnlichen Rechtstellung fällig.

BFH, Urteil vom 16. April 2008 - XI R 56/06

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