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Vorsteuerabzug nur für unternehmerischen Bereich

Der ideelle, ausschließlich zuschussfinanzierte Bereich (z.B. Aus-, Weiterbildung) einer gemeinnützigen GmbH ist vom Vorsteuerabzug ausgenommen.

BFH, Beschluss vom 14. April 2008 - XI B 171/07; s. auch EuGH, Urteil vom 13. März 2008 - C 437/06

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