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(271 - 280)
Umsatzsteuerliche Organschaft in der Regel nur bei personeller Verflechtung der Geschäftsführungen?
Eine umsatzsteuerliche Organschaft soll nach unionsrechtswidriger Auffassung des BFH nur bestehen, wenn der (Mehrheits-)Gesellschafter institutionell abgesichert unmittelbare in den Kernbereich der laufenden Geschäftsführung eingreifen kann.
BFH, Urteil vom 03. April 2008 - V R 76/05
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