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(271 - 280)
Befreiung des Schul-/ Hochschulunterrichts präzisiert
Die Umsatzsteuerbefreiung des Schul- und Hochschulunterrichts (Art 132 Abs. I lit. i Richtlinie 2006/112/EG) umfasst nicht nur den auf eine Abschlussprüfung gerichteten Unterricht. Befreit ist auch vergleichbarer Unterricht, der mittelbar dem beruflichen Fortkommen statt der Freizeitgestaltung dient.
BFH, Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 3/05
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