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Keine umsatzsteuerliche Organschaft bei einzelvertretungsbefugtem Minderheitsgeschäftsführer?

Eine umsatzsteuerliche Organschaft soll nur gegeben sein, wenn der (Mehrheits-)Gesellschafter eine von seinem Willen abweichende Entscheidung in der Tochtergesellschaft verhindern kann. Wenn der Geschäftsführer eines Minderheitsgesellschafters zur Einzelvertretung und -geschäftsführung befugt ist, soll dies eine umsatzsteuerliche Organschaft nach der insgesamt zu restriktiven Auffassung des BFH regelmäßig ausschließen.

BFH, Urteil vom 05. Dezember 2007 - V R 26/06

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