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Keine allgemeine Steuerbefreiung selbständiger Lehrer

Selbständige Lehrer sind nur mit dem von ihnen persönlich - also nicht durch Subunternehmer - geleisteten Unterricht an Bildungseinrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit.

BFH, Urteil vom 23. August 2007 - V R 10/05; BFH, Urteil vom 23. August 2007 - V R 4/05; EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - C 434/05; sehr eng EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - C 445/05

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