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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFast alle Leistungen nach SGB VIII (Jugendhilfe) steuerfrei Die Finanzverwaltung beugt sich der seit Jahrzehnten bestehenden Rechtslage, nach der die wesentlichen gegenüber den Sozialleistungsträgern abgerechneten Leistungen nach dem SGB VIII von der Umsatzsteuer befreit sind:
Die Befreiung umfasst auch die Jugendhilfemaßnahmen von darauf spezialisierten Subunternehmern. Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 07. Mai 2007 - S 7181 - 2 St 34M; § 4 Nr 25 UStG în der Fassung von Art. 8 Jahressteuergesetz 2008 |
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