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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseIntegrationskurse gemeinnütziger Träger befreit Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz, die von gemeinnützigen Organisationen oder anderen in § 4 Nr. 22 UStG genannten Trägern angeboten werden, sind unter den dort genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 12. März 2007 - S 7179 - 7 St34M |
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