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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAnwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) eingeschränkt Die Ergänzung der Vorschrift zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben durch das Jahressteuergesetz 2007 wird in ihren Auswirkungen sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einem teilweise rechtswidrigen Schreiben des BMF sollen alle Umsätze, bei denen sich die Steuerbegünstigung nicht aus dem Output (z.B. Pflegeleistungen), sondern der Betriebsstruktur, also der Mitwirkung von unterstützungsbedürftigen Personen an der Wertschöpfungskette ergibt (insbesondere Integrationsprojekte), intensiv überprüft werden. Aus Vereinfachungsgründen kann davon abgesehen werden, wenn
Eine intensive Überprüfung des Betriebes soll erfolgen, wenn
Eine Begünstigung des Betriebes soll nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel ausgeschlossen sein, wenn
Im Focus des Schreibens stehen Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsprojekte, Beherbergung/Beköstigung bei Bildungseinrichtungen sowie Lotterien/Ausspielungen. Das an die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2007 anknüpfende Schreiben soll auf alle noch offenen Fälle (!) angewendet werden. § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a Satz 3 UStG i.d.F. ab 01. Januar 2007; BMF-Schreiben vom 09. Februar 2007, IV A 5 - S 7242-a/07/0001 |
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