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Befreiung heilpädagogischer Leistungen

Die Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch 'nichtmedizinische' Hilfen im Bereich der Lebensführung umfassen. Direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzende Heilbehandlungen eines selbständigen Heilpädagogen sind umsatzsteuerfrei.

BFH, Urteil vom 01. Februar 2007 - V R 64/05

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