Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(281 - 290)
Jugendhilfeleistungen eines selbständigen Sozialarbeiters sind befreit
Die von öffentlichen Kassen finanzierten erlebnispädagogisch-therapeutische Maßnahmen eines selbständig tätigen Sozialarbeiters mit Kindern und Jugendlichen zum Zweck einer Delinquenzprophylaxe oder zur Gewalt- und Suchtprävention sind nach Art. 132 Abs. I lit. g, h und i Richtlinie 2006/112/EG steuerfrei. Die EU-Richtlinie gilt insoweit unmittelbar.
FG Köln, Urteil vom 29. Januar 2007 (rkr.); ebenso FG Niedersachsen, Urteil vom 28. September 2006 - 16 K 76/05 (rkr.)
|