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(291 - 300)
Zuschüsse/Subventionen mindern nicht den Vorsteuerabzug
So genannte echte Zuschüsse/Subventionen sind bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern nicht zu berücksichtigen. Die Aufteilung erfolgt nur nach dem Verhältnis der umsatzsteuerpflichtigen zu den befreiten Umsätzen. Auch kann aus dem Erhalt von Zuschüssen nicht gefolgert werden, dass ein Teil der Vorsteuern außerunternehmerischen, ideellen Zwecken dient.
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07. September 2006 - 4 K 223/04
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