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Abgrenzung zwischen echtem Zuschuss und Entgelt

Zuwendungen aus öffentlichen Kassen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts und der dazu erlassenen Allgemeinen Nebenbestimmungen vergeben werden, unterliegen als echte Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer.

BMF-Schreiben vom 15. August 2006 - IV A 5 - S 7200 - 59/06, Anwendung eingeschränkt ab 06. April 2009 aufgrund BFH, Urteil vom 27. November 2008 - V R 8/07

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