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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(291 - 300)
Umsatzsteuerbefreiung heilbehandlungsnaher Leistungsbeziehungen
Unter dem Druck ständig neuer Entscheidungen des EuGH und BFH akzeptiert die Finanzverwaltung nunmehr, dass die
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Behandlungsverträge der medizinischen Versorgungszentren, selbst im Falle einer Leistungserbringung durch selbständige Ärzte,
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Heilbehandlungen der Praxiskliniken im Rahmen eines Modellvorhabens nach §§ 63 ff. SGB V oder der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V,
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Überlassung des Operationsbereichs und damit verbundene Personalgestellung durch Praxiskliniken an selbständige Ärzte,
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Integrierte Versorgung durch Managementgesellschaften nach § 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V sowie
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Personal- und Sachmittelgestellung der Krankenhäuser für die Privatliquidation seitens der Chefärzte
jeweils nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind.
BMF-Schreiben vom 15. Juni 2006 - IV A 6 - S 7170 - 39/06
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