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Bescheinigung für die Steuerbefreiung einer kulturellen Einrichtung

Eine kulturelle Einrichtung ist umsatzsteuerbefreit, wenn die Kultusbehörde die Gleichwertigkeit mit staatlichen und kommunalen Einrichtungen bescheinigt. Auf Ersuchen des Finanzamtes ist die Bescheinigung zwingend zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 a) Satz 2 UStG vorliegen.

BVerwG, Urteil vom 04. Mai 2006 - 10 C 10/05

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