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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(291 - 300)
Umsatzbesteuerung von Werbemobilen mit vollem Steuersatz
Wenn an einem Fahrzeug deutlich sichtbare Werbung angebracht ist, erfolgt die Werbeleistung im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Sie unterliegt deshalb dem Regelsteuersatz (19 %) und wird bei einem dafür überlassenen Fahrzeug auf Basis des Fahrzeug-Nettoeinkaufpreises berechnet. Die Steuerpflicht entsteht mit der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs.
FG Hamburg, Urteil vom 10. März 2006 - VII 266/04 (rkr.)
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