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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(301 - 310)
Umsatzsteuerfreie Vermittlung der Sozial- und Kinderbetreuung
Die Vermittlung von solchen Betreuungsdiensten ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn
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Vermittler und Betreuungsdienst als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt sind und
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durch die Vermittlung die Auswahl eines qualitativ besonders hochwertigen Betreuungsdienstes sichergestellt wird.
vgl. EuGH, Urteil vom 09. Februar 2006 - C 415/04
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