Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(301 - 310)
Margenbesteuerung bei mehrtägigen Studienreisen
Weiterbildungsmaßnahmen sind bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen nach § 4 Nr. 22 f. UStG umsatzsteuerbefreit. Dagegen unterliegen mehrtägige Studienreisen der Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Bei gemeinnützigen Weiterbildungsträgern wird die Marge mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert.
OFD Rheinland, Verfügung vom 06. Februar 2006 - S 7419 - 1000 - St 4
|