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Integrationskurse gemeinnütziger Organisationen umsatzsteuerfrei

Die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von den in § 4 Nr. 22 a) UStG genannten öffentlichrechtlichen oder gemeinnützigen Trägern durchgeführt werden.

OFD Münster, Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 1/2006 vom 18. Januar 2006, s. aber BMF-Schreiben vom 6. Juli 2011 - IV D 3 - S

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