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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(301 - 310)
Gleichstellung der Wohlfahrtsverbände mit gewinnorientierten Trägern
Die umsatzsteuerliche Privilegierung der Wohlfahrtsorganisationen ist weitgehend entfallen. Den nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerbefreiten Wohlfahrtsverbänden sind private Träger mit Gewinnerzielungsabsicht gleichzustellen, wenn sie umsatzsteuerlich als Einrichtung mit sozialem Charakter anzuerkennen sind. Ob dies der Fall ist, haben die nationalen Behörden zu entscheiden. Den Gerichten obliegt die Prüfung, ob die Behörden ihr Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität anhand des Inhalts der fraglichen Dienstleistung und der Bedingungen ihrer Erbringung zutreffend ausgeübt haben.
EuGH, Urteil vom 26. Mai 2005 - C 498/03
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