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Hochschulnahe Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit

Eng mit dem Hochschulunterricht verbundene Dienstleistungen sind umsatzsteuerbefreit nach Art. 132 Abs I lit. i Richtlinie 2006/112/EG (früher Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i Richtlinie 77/388/EWG). Schutzgut der damit erstrebten Kostenbegrenzung ist die Vermeidung von Hochschul-Zugangsbarrieren. Zu den befreiten Leistungen gehören auch die im Zusammenwirken mit den Hochschulen an die Studenten und Bediensteten erbrachten hochschulnahen Leistungen der Studentenwerke.

BFH, Urteil vom 19. Mai 2005 - V R 32/03; hierzu BMF - Schreiben vom 27. September 2007 - IV A 6 - S-7175/07/0003 (Nichtanwendungserlass mit Übergangsregelung)

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