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Steuerbefreiung von Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsförderung

Umsatzsteuerbefreit sind nach § 4 Nr. 21 UStG folgende von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen zur Eingliederung Arbeitsloser:

  • Herstellung der Ausbildungsreife nach §§ 59 bis 61 ff. SGB III (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Kombination mit Berufspraktika)
  • Aufarbeitung fachtheoretischer Defizite nach §§ 240 ff SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen)
  • Außerbetriebliche Ausbildung (Erstes Jahr) nach § 240 ff SGB III
  • Vermittlung von Kenntnissen im Rahmen von Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III
  • Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach § 61 SGB III

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29. April 2005 - S 7179

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