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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(301 - 310)
Steuerbefreiung von Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsförderung
Umsatzsteuerbefreit sind nach § 4 Nr. 21 UStG folgende von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen zur Eingliederung Arbeitsloser:
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Herstellung der Ausbildungsreife nach §§ 59 bis 61 ff. SGB III (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Kombination mit Berufspraktika)
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Aufarbeitung fachtheoretischer Defizite nach §§ 240 ff SGB III (ausbildungsbegleitende Hilfen)
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Außerbetriebliche Ausbildung (Erstes Jahr) nach § 240 ff SGB III
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Vermittlung von Kenntnissen im Rahmen von Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III
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Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach § 61 SGB III
OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29. April 2005 - S 7179
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