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Theatergastronomie soll in der Regel mehrwertsteuerpflichtig sein

Die Gastronomieumsätze eines nach § 4 Nr. 20 UStG begünstigten Theaters sind nach in dieser Allgemeinheit unzutreffenden Auffassung des BFH mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und auch durch einen Caterer ausgeführt werden könnten.

BFH, Urteil vom 21. April 2005 - V R 6/03

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