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Subunternehmer/ Backoffice-Tätigkeiten nicht befreit

Die Befreiungstatbestände des Mehrwertsteuerrechts erstrecken sich nicht auf Vorleistungen ausgelagerter Betriebsteile.

EuGH, Urteil vom 03. März 2005 - C 472/03 (Backoffice); BFH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V B 146/03 (Subunternehmer)

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