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Gleichstellung gewinnorientierter Anbieter mit Wohlfahrtsverbänden

Soziale Daseinsvorsorgeleistungen privater Träger mit Gewinnerzielungsabsicht sind umsatzsteuerbefreit, wenn sie als Einrichtungen mit sozialem Charakter anzuerkennen sind (Art. 132 Abs. I lit. g Richtlinie 2006/112/EG, früher Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g Richtlinie 77/388/EWG). Entscheidend ist hierfür, ob es sich ihrer Art nach um seitens der Sozialversicherungsträger grundsätzlich erstattungsfähige Leistungen handelt.

BFH, Urteil vom 22. April 2004 - V R 1/98

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